Scheinwerfereinstellgeräte nach Scheinwerfer-Prüfrichtlinie §29 StVZO
Ab 2017 dürfen nur noch Scheinwerfereinstellgeräte für das Scheinwerfer einstellen genutzt werden, die der neuen HU-Scheinwerfer-Prüfrichtlinie §29 StVZO entsprechen. Unsere Scheinwerfereinstellgeräte von Beissbarth und Mawek eignen sich je nach Modell für PKW, LKW oder Zweiräder. Außerdem können sie für die verschiedensten Leuchtmittel wie Glühfaden, Halogen, Xenon und LED genutzt werden. Natürlich sind diese durch den TÜV zugelassen und richtlinienkonform. Moderne Scheinwerfereinstellgeräte sind ein Muss für jede professionelle Werkstatt!
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